Wer kann den Bildungskredit bekommen?

Berechtigt sind volljährige Schülerinnen, Schüler und Studierende, für die jeweils bestimmte Bedingungen gelten.

Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht. Es handelt sich, anders als beim BAföG, um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget.

Berechtigt sind volljährige Schüler/innen, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden, im vorletzten und letzten Jahr dieser Ausbildung.

Ferner sind Studierende zum Bezug des Kredites berechtigt, die sich in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung befinden.

Dazu gehören Studierende, die

  • die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben für die Fortsetzung dieses Studiengangs,
  • eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und sie die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben; bei Studierenden in Bachelorstudiengängen reicht eine Erklärung der Ausbildungsstätte, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Vorprüfung nicht vorgesehen ist und sie die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahrs erbracht haben,
  • den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen haben für die Fortsetzung dieses Studiengangs,
  • bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen, für einen postgradualen Studiengang, z. B. Masterstudiengang.

Mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert, die auch im Rahmen des BAföG anerkannt sind.